Impressum und Anbieterkennzeichnung nach §5 Telemediengesetz (TMG)

BCA Bank AG
Siemensstraße 27
61352 Bad Homburg v.d.H.
Deutschland

Tel. +49 (0) 61 72-1 39 78-0
Fax +49 (0) 61 72-1 39 78-50

eMail: info@bca-bank.de
Internet: www.bca-bank.de

Vorstand

Dr. Frank Ulbricht

Oliver Lang

Aufsichtsratsvorsitzender

Jens Wüstenbecker


Registergericht: Bad Homburg v.d.H
Registernummer: HRB 10081

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
003/229/21023

Die BaFin hat der BCA Bank AG die Erlaubnis gemäß § 32 KWG erteilt, als Finanzdienstleistungen die

  • Anlagevermittlung (gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG),
  • Anlageberatung (gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 a KWG), das
  • Platzierungsgeschäft (gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 c KWG), die
  • Abschlussvermittlung (gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG),
  • Finanzportfolioverwaltung (gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG), den
  • Eigenhandel (gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG) sowie das
  • Eigengeschäft (gemäß § 1 Abs. 1a Satz 3 KWG)

zu erbringen sowie als Bankgeschäft das

  • Finanzkommissionsgeschäft (gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG)

zu betreiben.

Die BCA Bank AG ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), die mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) vom 16. Juli 1998 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau errichtet wurde. Die EdW gewährt eine Entschädigung nach der Maßgabe des ESAEG, wenn ein ihr zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Wann diese Voraussetzung gegeben ist, stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger. Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Gläubiger bis zu 90% seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften (maximal 20.000 EURO), die er insgesamt beim betroffenen Wertpapierhandelsunternehmen unterhält. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes, auf ECU oder EURO lauten. Weitere Ausschlußgründe sind in § 3 Abs. 2 ESAEG geregelt. Entschädigungsansprüche sind schriftlich binnen eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der Entschädigungseinrichtung anzumelden.

Verantwortlicher im Sinne des § 55 RStV:

Dr. Frank Ulbricht

BCA Bank AG
Siemensstraße 27
61352 Bad Homburg v.d.H.

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