Das Haftungsdach der BCA Bank AG
Die MiFID und FRUG haben nicht nur neue Standards für die Akteure im Finanzdienstleistungssektor gebracht sondern auch deren Gestaltungsspielraum bzw. Handlungsfreiheit eingeschränkt. Seit die Anlageberatung zu einer aufsichtsrechtlich genehmigungspflichtigen Dienstleistung geworden ist, wird der Anspruch, dem Anleger eine umfassende Beratung und Betreuung angedeihen zu lassen, zum Drahtseilakt.
Der Finanzdienstleister, der diese Probleme gelöst haben möchte und die Mühen und Kosten einer Zulassung nach § 32 KWG scheut, der sollte sich ernsthaft mit dem Haftungsdach beschäftigen. Denn der Zwang, auch für freie Finanzdienstleister zur Professionalisierung wird überlebenswichtig. Chancenlos wird der „Gelegenheitsanbieter“ mit geringer Qualifikation sein.
Zudem ist nicht mit völliger Sicherheit auszuschließen, dass die Aufsichtsbehörden den jetzt schon sehr eingegrenzten Handlungsspielraum nicht noch weiter eingrenzen.
Welche Vorteile bietet nun ein Haftungsdach im Allgemeinen und das der BCA im Speziellen?
- Erweiterung der Produktpalette um ausgewählte Produkte aus den Bereichen Aktien, Anleihen und Zertifikate
- der Haftungsdachpartner erhält die uneingeschränkte Haftungsübernahme im Wertpapierbereich
- der Partner erfüllt alle Anforderungen von MiFID und FRUG
- hat endlich die Chance, eine Anlageberatung „auf Augenhöhe“ mit der Bank oder Sparkasse anzubieten
- geringere Gefahr Bestandskunden zu verlieren, da ganzheitliche Beratung angeboten werden kann
- das trifft auch für die Akquisition von Neukunden zu, denn nur mit Fonds im „Angebot“ wird ein Abschluss zunehmend schwerer
- und zuletzt: die Erschließung neuer, zusätzlicher Ertragsquellen.
Wo Vorteile sind, gibt es natürlich auch Nachteile. Die sind hauptsächlich:
- der „gebundene“ Partner verliert einen Teil seiner Unabhängigkeit
- er muss sich auf einen Abwicklungsweg festlegen, denn unter 2 Haftungsdächern aktiv zu werden, geht nicht und
- es werden hohe Anforderungen an die Qualifikation gestellt.
