Produkt Das gilt derzeit …wandelt sich in 2009 …und bedeutet
Aktien Dividenden sind zur Hälfte und Gewinne nach einem Jahr steuerfrei. Kursgewinne erfasst der Fiskus zur Hälfte. Verluste lassen sich jahresübergreifend mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnen. Dividenden werden voll unabhängig von Haltefristen erfasst. Realisierte Verluste dürfen im Gegensatz zu anderen Börsengeschäften nur mit einem Aktienplus verrechnet werden. Das vom Aktionär eingegangene Risiko wird steuerlich nicht mehr belohnt. Da von den Ausschüttungen weniger netto verbleibt und die Gewinne bis zum Verkauf angesammelt werden, sinkt die Rendite nachhaltig.
Auslandsaktien Steuerlich gibt es keine Änderung zu heimischen Aktien. Die einbehaltene Quellensteuer ist schwer verrechenbar. Durch die sofortige Verrechnung auf Bankenebene wirkt sich die Quellensteuer oft effektiver als mindernd aus. Die ausländische AG profitiert nicht von der Steuerreform, doch müssen ihre deutschen Aktionäre mehr zahlen.
Aktienanleihen Sie gelten als Finanzinnovationen, die Spekulationsfrist gilt auch derzeit nicht. Zinskupons und Kursgewinne unterliegen der individuellen Progression. Die hohen Zinsen werden geringer besteuert, das beim Tausch in Aktien anfallende Minus ist nicht mehr mit anderen Einkünften verrechenbar. Werden 2009 Aktien geliefert, gibt es für diese Titel keinen Bestandsschutz mehr. Die moderatere Besteuerung der Zinsen ist aber der Entlastungsfaktor.
Aktienfonds Der Manager kann Gewinne ohne Haltefristen steuerfrei realisieren, wenn der Anleger seine Anteile 1 Jahr hält. Dividenden zählen mit 50%. Das Fondsprivileg fällt, die Steuerpflicht wirkt sich bei Thesaurierung geballt beim Verkauf aus. Dividenden werden komplett erfasst. Im Gegensatz zur Direktanlage sind Verluste besser verrechenbar. Zur Konservierung des Bestandschutzes sehr gut geeignet.
Anleihen Kupons unterliegen der individuellen Progression, Gewinne spielen kaum eine Rolle. Die Zinsen werden im Schnitt geringer besteuert als derzeit. Das erhöht die Nettorendite. Es lohnt sich steuerlich auch für Gutverdienende, in Bonds und insbesondere hohe Kupons zu investieren.
Anleihen, abgezinst Bei Bundesschatzbriefen Typ B, Zerobonds und abgezinsten Sparbriefen führt der zusammengeballte Zinszufluss zum Progressionssprung. Egal wie hoch die Zahlung ausfällt, nur 25% Steuer wird einbehalten. Die Zinsansammlung belastet nicht das übrige Einkommen. Mit solchen Anleihen lässt sich schon heute der geringere Tarif 2009 sichern. Bis zur Fälligkeit ist der Steuerstundungseffekt nutzbar.
Anleihen, fiktive Die meist hohen Zinsen unterliegen der Progression, die nicht zahlbare Quellensteuer wird angerechnet. Die nicht einbehaltene Auslandsabgabe ziehen die Banken sofort von der Abgeltungssteuer ab. Fiktive Anleihen sind ein Hauptgewinner: ja nach Land werden nur 5% Steuer auf die Kupons fällig.
Anleihen
unter pari
Geringe Zinsen und bei Fälligkeit steuerfreie Kursaufschläge bis zum Nennwert halten die Abgaben gering. Gewinne unterliegen dem Abgeltungssatz von 25%, wenn die Bonds ab 2009 erworben werden. Das Modell für Sparer mit hoher Progression klappt nicht mehr, die Bonds werden zum Auslaufmodell.
Auslandsfonds Die Einkünfte bleiben steuerfrei und unterliegen nur dem Progressionsvorbehalt. Geschlossene Fonds werden weiter nur jenseits der Grenze besteuert. Durch Freibeträge und moderate Tarife sind sie eine Alternative für Aktionäre.
Dachfonds Der Austausch der Zielfonds bleibt für Anleger steuerfrei Der interne Fondswechsel hebelt den Bestandsschutz nicht aus. Sie sichern beim Erwerb vor 2009 marktbreit die Steuerfreiheit, besser als Zertifikate.
Energiefonds Die Stromerzeugung ist gewerblich und Gewinne unterliegen der Progression. Anfangsverluste drücken die Steuerlast für die anschließenden Gewinne erst einmal auf null. Steuerlich lohnen die Fonds eher als Aktien aus der Energiebranche.
Festgeld Die Zinsen aus solchen Parkanlagen wie Termingeld, Geldmarktfonds und Sparbuch sind steuerpflichtig. Die Zinsen werden steuerlich geringer belastet. Kursgewinne und abgaben hierauf fallen nicht an. Die Nettorendite steigt, attraktiv werden Fremdangebote mit hohem Zinssatz.
Finanz-
innovationen
Zinsen und Kursgewinne werden mit der individuellen Progression besteuert. Hier wechselt lediglich der Tarif nach unten. Spesen mindern Verkaufserlöse. Realisierte Währungs- und Kursverluste wirken sich steuerlich besser aus.
Floater Sie sind nach aktueller Rechtsprechung keine Finanzinnovationen mehr. Die variablen Zinsausschüttungen werden in der Regel geringer belastet. Kursgewinne bleiben bei bis Ende 2008 georderten Titeln steuerfrei.
Fremd-
währungs-
anleihen
Die meist hohen Kupons werden voll besteuert, Devisenverluste zählen nicht. Ein Wechselkursverlust ist sofort auf Bankebene mit den Zinsen verrechenbar. Kupons werden moderater erfasst und Verluste mindern die Abgaben.
Garantie-
Zertifikate
Sie gelten als Finanzinnovationen, Gewinne sind stets steuerpflichtig. Der Tarif auf die Gewinne wird moderater. Der wirkt stets ab dem 1.1.2009. Da Verluste eher die Ausnahme sind, sind höhere Nachsteuerrenditen drin.
Genossen-
schaftsanteile
Die Ausschüttung ist zu 50% steuerfrei. Kursgewinne fallen nicht an. Zahlungen ab 2009 in voller Höhe mit 25% Abgaben belegt. Trotz Pauschaltarif steigt die Steuerlast wegen der breiteren Bemessungsgrundlage.
Genussscheine Zinsen sind voll steuerpflichtig. Gewinne bleiben nach einem Jahr steuerfrei. Die im Kurs aufgelaufenen Zinsen beim Verkauf vor Ausschüttung besteuert. Von den Zinsen bleibt netto mehr, aber der steuerfreie Verkauf gelingt nicht mehr.
GmbH-Anteile Ausschüttungen und Werbungskosten zählen steuerlich zu je 50%, der Verkauf ist meist immer zur Hälfte steuerpflichtig. Durch die geringere Steuerlast kann die GmbH mehr ausschütten. Der Gesellschafter kann wählen, ob er die Zahlung voll der Abgeltungssteuer oder mit 60% seiner Progression unterwirft. Über die Steuererklärung zählen dann auch seine Aufwendungen mit 60%.
Hedge-Fonds Der Handel an den Terminbörsen ist steuerfrei. Das Fondsprivileg fällt, Gewinne kosten Steuer. Verluste lassen sich auf Dauer verrechnen.
Immobilienfonds,
offen
Kursgewinne und Inlandsüberschüsse sind Kapitaleinnahmen, Ausverkäufe nach zehn Jahren und Auslandserträge steuerfrei. Der Tarif sinkt, die Spekulationsfrist bleibt, und auf Einkünfte jenseits der Grenze wirkt kein Progressionsvorbehalt mehr. Ein großer Gewinner im Fondsbereich. Einziges Manko: für die Anteile des Anlegers entfällt die einjährige Spekulationsfrist.
Immobilienfonds,
ogeschlossen
Der Verkauf von Immobilien durch den Fonds oder durch den Anleger ist nach zehn Jahren Steuerfrei. An dieser Regelung ändert sich nichts. Inlandsmieten und Kurzfristgewinne unterliegen nach Abzug der Kosten und Abschreibungen weiter der persönlichen Progression. Sie sind steuerlich besser als REIT`s, Immobilienaktien oder Zertifikate auf Grundbesitzindizes, aller-dings weniger liquide.
Kapitallebens-
versicherungen,
neue
Ab 2005 abge-schlossene Policen sind zu 50 oder 100% steuerpflichtig, hohe Auszahlungen im Paket bringen einen Progressionssprung für das Gesamteinkommen. Erträge aus Neu-policen unterliegen nur dem Abgeltungssatz. Unter der Bedingung Laufzeit 12+, Alter 60+ greift auf die halbierten Einnahmen der individuelle Steuersatz. Policen behalten entweder als einziges Produkt das Halbeinkünfteverfahren, oder die späteren Auszahlungen belasten nicht die Progression auf das sonstige Einkommen.
Kapitallebens-
versicherungen,
alte
Vor 2005 abgeschlossene Policen bleiben bei Kündigung, Fälligkeit oder Verkauf komplett steuerfrei, wenn sie nicht schädlich verwendet werden. Selbst Millionenerträge aus Altpolicen bleiben unverändert steuerfrei. Wird etwa die zwölfjährige Lauf-zeit nicht ein-gehalten, gilt der Abgeltungssatz. Da der Verkauf schädlich verwendeter Policen ab 2009 steuerpflichtig wird, zählen Verluste. Im Gewinnfall sollte das Geschäft noch 2008 erfolgen.

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